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BGH, 10.10.1996 - IX ZR 318/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nichtannahme einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Entscheidung
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97
Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender …
Deren Verhalten bei den Vertragsverhandlungen muß sie sich deshalb ebenfalls gemäß § 278 BGB zurechnen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1996 - IX ZR 318/95 - NJW-RR 1997, 116). - OLG Stuttgart, 31.03.2011 - 3 U 148/10
Anlageberatung und Prospekthaftung: Haftung wegen Verharmlosung durch den …
Dies hat der BGH mit Urteil v. 09.07.1998 (III ZR 158/97, WM 1998, 1673) entschieden für den Fall der Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft, die es sich zurechnen lassen musste, dass ein Mitarbeiter einer mit der Versicherung zusammenarbeitenden, selbständigen Anlagevermittlungsgesellschaft einen Interessenten bei der Beratung über den Abschluss einer Lebensversicherung als Kapitalanlage nur unzureichend über Risiken aufgeklärt hatte (vgl. auch BGH, Urt. v. 24.09.1996, IX ZR 318/95, NJW-RR 1997, 116 für den Fall, dass eine Bausparkasse die Anwerbung von Kunden einem selbständigen Vermittlungsunternehmen überlassen hatte;… sowie OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.04.2004, I-4 U 137/03, VersR 2005, 62 für den Fall, dass ein wirtschaftlich selbständiger Vermittler in den Vertrieb einer Finanzgruppe eingebunden war, bei der es sich um einen Kooperationspartner der Versicherung handelte; ebenso die von der Klägerin als Anlage K 28, Bl. 209 d. A. vorgelegte Entscheidung des OLG Bamberg, Beschl. v. 24.06.2009, 3 U 81/09 sowie die als Anlage K 29 - K 31 vorgelegten weiteren landgerichtlichen Entscheidungen).